Antrag auf Nutzungsänderung
Bauherr: Alfons H.
Vorhaben: Ruhestand
Nutzungsänderung: von Erwerbsleben zu Lebenszeit
Prüfgrundlage: „Vitruv – De architectura“
Prüfer: Kreisbaumeisterstelle Bopfingen
Jahrzehntelang habe ich beurteilt, ob die Entwürfe anderer Menschen genehmigungsfähig sind. Ich habe geplant, geprüft, entschieden. Bei Bauvorhaben beraten. Anträge genehmigt und Anträge abgelehnt. Ich habe Verantwortung getragen, Bauabnahmen und Brandverhütungsschauen durchgeführt – und bin nun seit drei Jahren in Pension. Um es genau zu nehmen: Seit dem 31. Juli 2023.
Warum verfasse ich erst jetzt meinen Antrag auf die Nutzungsänderung meines Lebens? Zu Beginn der Pension fühlte es sich so an wie ein längerer Urlaub. Ich hatte Zeit, rund ums Haus all die Dinge zu erledigen, die ich meiner Frau schon seit Jahren versprochen hatte. Ich gestaltete die Terrasse neu, baute ein Hochbeet und half meinem Sohn bei der Errichtung seines Eigenheims. Irgendwann dämmerte mir jedoch, dass ich mich morgens nicht mehr nach dem Klingeln des Weckers richten muss, dass meine Tätigkeitsfelder nun durch andere Personen abgedeckt worden waren. Ich plante das Haus meiner Nichte, half dem Freund meines Sohnes bei seinem Anbau und verkaufte nebenher noch gebrannte Mandeln auf dem Weihnachtsmarkt, brannte Schnaps, ging regelmäßig zum Männersport und spielte dienstagabends Skat.
Blöderweise habe ich mir als Architekt und Kreisbaumeister eine hartnäckige Berufskrankheit eingefangen. Meine Frau nennt sie liebevoll die „Krankheit von Vitruv“: Wer sein Leben lang geplant, geprüft und entschieden hat, plant, prüft und entscheidet auch in der Pension noch. Die Entscheidung, für drei Tage ins Sonnenalp Resort nach Ofterschwang zu fahren, habe definitiv nicht ich getroffen. Der Gedanke, drei Tage an einem Pool liegen zu müssen, widerstrebte mir innerlich. Die Vorfreude meiner Frau war dagegen Wochen vorher spürbar, übertrug sich jedoch nicht auf mich.
Nutzungsänderung – Grundlage 1 von Vitruv: „Firmitas“
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Meine Frau und ich betreten den Quellengarten in der Sonnenalp durch eine zweiflüglige Glastür und gehen die zehn Treppenstufen zum großen Indoorpool hinunter. Während meine Frau neben mir nur ein „Wow“ herausbekommt, scanne ich innerhalb von Sekunden den großzügigen Raum und seine sichtbare Tragstruktur: Kräftige weiß gefasste Stützen und Träger. Abgewinkelte Dachträger. Dazwischen eine Holzuntersicht. Die großen Glasflächen lösen gleichzeitig die Außenwand optisch auf und geben den Blick nach draußen frei. Firmitas – Tragwerk. Fundament. Standsicherheit. Alles in Ordnung. Das Fundament entzieht sich meiner Sichtprüfung. Ich beschließe, meinen Kollegen auf dem Landratsamt Oberallgäu zu vertrauen.
Wir legen unsere Badetasche ab und während meine Frau ihren Bademantel ablegt, um ins Wasser zu gehen, setze ich mich unbeholfen auf die Liege und versuche im Urlaub anzukommen. Das Gebäude steht. Und ich liege. Firmitas: erfüllt.
Nutzungsänderung – Grundlage 2 von Vitruv: „Venustas“
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Es dauert genau sieben Minuten, bis ich mich wieder von meiner Liege erhebe. Während meine Frau bereits glückselig im Außenpool ihre Bahnen zieht, beginne ich, offenbar aus alter Gewohnheit, meine Begehung. Den Blick des Architekten gibt man mit der Pensionierung an der Bürotür nicht ab. Selbst im Bademantel nicht.
Im kleinen Saunabereich beginne ich sofort nach Linien und Proportionen zu suchen. Ich folge den Sichtachsen der unterschiedlichen Räume und registriere jeden Materialwechsel: Holz trifft auf Naturstein, warmes Licht trifft auf kühle Fliesen. Die runden Formen durchbrechen die Geradlinigkeit des Raumes.
Am großen Naturbadeteich bleibe ich lange auf dem Holzsteg stehen. Mein Blick wandert über das Wasser, durch Gräser und Schilf, über die Bäume bis zu den Berghängen des Allgäus. Während das Wasser den Himmel spiegelt und die Landschaft verdoppelt, scheint die Grenze zwischen der Teichanlage und dem Allgäu zu verschwinden. Mein geübtes Auge sucht noch ein paar Minuten in der Natur nach Linien und Proportionen. Und hört plötzlich auf zu suchen. Venustas – Schönheit. Das Licht auf dem Wasser. Die hügelige Landschaft. Die Weiden, die sich im Wind leicht bewegen. Ich merke, wie ich innerlich ruhig werde. Ich bleibe einfach stehen. Venustas: erfüllt.
Nutzungsänderung – Grundlage 3 von Vitruv: „Utilitas“
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Mein Lieblingsprinzip von Vitruv: Die Zweckmäßigkeit. Drei Jahre Pension. Und ich glaube, stolz sagen zu können, dass ich diese drei Jahre sehr effizient und produktiv genutzt habe.
Das Problem: Was ist die Zweckmäßigkeit hier in der Sonnenalp? Seit über 24 Stunden habe ich nichts geleistet, keine wesentlichen Entscheidungen getroffen (außer bei der Wahl des siebengängigen Abendmenüs) und keinen Termin abgehakt. Ich war einfach nur. Am Teich. Im Pool. Am Buffet. Im Gespräch mit meiner Frau. Beim Lachen. Beim Genießen.
Ergebnis? Keines.
Produktivität? Null.
Ein Raum ohne Nutzung?
Jahrzehntelang hätte ich nach seinem Sinn gefragt. Eine freie Fläche? Nach ihrer Bebauung.
Ich beginne zu verstehen, dass freie Zeit auch eine freie Fläche sein darf. Eine, für die es keinen Bebauungsplan braucht. Utilitas: Prüfung ausgesetzt.
Nutzungsänderung – Abweichung von der Prüfgrundlage
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Stabilität. Schönheit. Zweckmäßigkeit. Nach drei Tagen in der Sonnenalp könnte ich hinter alle drei Prinzipien von Vitruv ein Häkchen setzen.
Und dennoch fehlt mir etwas.
Am späten Nachmittag liege ich nach einer Wanderung zur Weltcuphütte wieder neben meiner Frau am Naturbadeteich. Diesmal stehe ich nicht nach sieben Minuten schon wieder auf. Wir reden. Schweigen. Lesen. Schauen in die Weite. Als meine Frau anfängt, ihr Buch wegzupacken und das Handtuch zu falten, lege ich meine Hand auf ihren Unterarm: „Bleib doch noch. Wir können auch eine halbe Stunde später zum Abendessen gehen.“
Vielleicht braucht ein gutes Leben ein viertes Prinzip: Otium. Muße. Zeit, die keinen Zweck erfüllen muss. Zeit, die frei bleiben darf.
Firmitas: erfüllt.
Venustas: erfüllt.
Utilitas: Prüfung ausgesetzt.
Otium: nachträglich in die Prüfgrundlage aufgenommen.
Die beantragte Nutzungsänderung von Erwerbsleben zu Lebenszeit wird genehmigt.
Auflage: Die im Ruhestand entstandenen Freiflächen sind nicht vollständig zu bebauen.
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