Wellnesshotels

Corona Restart: Sonderangebote zur Eröffnung der Hotels

Nach dem Lockdown sehnen Sie sich nach Weite, Entgrenzung und Wohlbefinden? Speziell zum Neustart vieler Wellnesshotels haben wir Ihnen hier besondere Angebote zusammengestellt. Die Hoteliers können es kaum erwarten, Sie in ihren wiedereröffneten Hotels zu begrüßen. Speziell erarbeitete Hygienekonzepte sorgen für Sicherheit im neu gedachten Wellnessurlaub. Diesen haben Sie sich verdient! Lassen Sie sich inspirieren von den Spezialangeboten zum Restart nach dem Corona-Lockdown!

Hauptartikel: Sicherheit in Hotels Neues Hygienekonzept in Wellnesshotels Spezial-Angebote im Herbst

Coronavirus: Wie sicher ist ein Aufenthalt in Hotels?

Covid-19: Aktuelle Informationen zur Sicherheit in Hotels

Dr. Tassilo Keilmann
Artikel von Dr. Tassilo Keilmann
Aktualisiert am 30.09.20



Seit dem Ausbruch des Corona-Virus im Januar 2020 erreichen uns vermehrt Nachfragen, ob eine Reise in Hotels, speziell Wellnesshotels, noch sicher und gefahrlos möglich ist. Grundsätzlich unterscheidet sich das Risiko für eine Ansteckung mit dem Covid-19 Virus natürlich nach der Destination und der Intensität an möglichen lokalen Infektionsherden. Die Meldungen der Corona-Infektionen in Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland sind derzeit in den Medien omnipräsent. Ist deswegen eine Reise dorthin riskant? Wie ist die Rechtslage für Reisende während der Corona-Pandemie? Welche Storno-Möglichkeiten gibt es bei Hotels und Airlines? Wir versuchen mit täglichen Updates an dieser Stelle die uns zur Verfügung stehenden Informationen möglichst objektiv und neutral zusammenzufassen. Auch stellen wir hier als Hoteltester individuell recherchierte Informationen durch intensive Kommunikation mit Hoteliers zusammen.

Hotels Corona Virus Covid
Coronavirus (Covid-19): Wie sicher ist ein Aufenthalt im Hotel?

Besonderheiten des Corona-Virus (Covid-19)

Das Coronavirus ist nach bisheriger wissenschaftlicher Erkenntnis anhand folgender Attribute für die Menschheit besonders gefährlich. Die Inkubationszeit liegt nach aktuellen Auswertungen bei ca. 14 Tagen. Im Unterschied zu vielen anderen Viren-Klassen ist das Covid-19-Virus auch schon während der Inkubationszeit in besonderer Intensität übertragbar. Die Inkubationszeit ist diejenige Zeitspanne, in der Menschen den Corona-Virus bereits in sich tragen ohne Symptome einer Krankheit zu zeigen. Das heißt obwohl sich ein Mensch komplett gesund gefühlt, kann er bereits mit Corona infiziert sein und andere Menschen anstecken. Eine Diagnose des Corona-Virus erfolgt in vielen Fällen erst, nachdem ein Patient erkrankt ist und deutliche Symptome zeigt. Erst zu diesem Zeitpunkt wird der Patient dann isoliert und meist auf eine Quarantäne-Station eingewiesen. Dann ist es in vielen Fällen aber bereits zu spät, denn während der augenscheinlich "gesunden Zeitspanne" der Inkubation kann dieser durch Kontakt mit anderen Personen bereits viele infiziert haben. Die aktuell grassierende Corona-Mutation Covid-19 ist also durch die lange Inkubationszeit und durch die hohe Infektions-Intensität schon während dieser Zeit besonders gefährlich. Nach Ausbruch der Krankheitssymptome wird die Übertragungsart jedoch in besonderem Maße gesteigert, durch gängige virale Übertragungswege wie Husten, Niesen, Schneuzen und weiteren "Austausch von Körperflüssigkeiten" in weitestem Sinne. Die exakten Wege der Übertraung des Coronavirus sind jedoch noch nicht abschließend erforscht.

Statistik: Aktuelle Fallzahlen (Coronavirus-Infektionen) nach Land

Corona-Infektionen in Deutschland – Hotels öffnen im Mai

Die Hotels in Deutschland dürfen nach dem Corona-Lockdown im Mai wieder öffnen – je nach Bundesland sind die Öffnungstermine verschieden. In Bayern ist der Öffnungstermin für 30.05.20 vorgesehen.

Ältere Informationen:
Allgemein werden alle Bürger in Deutschland aufgefordert, zu Hause in "Selbstisolation" zu bleiben und nur in notwendigen Fällen das Haus zu verlassen. Eine Ausgangssperre wurde in Deutschland jedoch noch nicht verhängt.
Die Ausbreitung des Corona-Virus erstreckt sich inzwischen auf alle Bundesländer Deutschlands. Wie oben beschrieben, beträgt die Inkubationszeit des Corona-Virus rund 14 Tage. In dieser Zeit können Menschen ohne gesundheitliche Probleme oder Symptome das Corona-Virus übertragen und andere infizieren. Durch Reisen der "Wirte" in andere Bundesländer ist die virale Ausbreitung in alle Teile Deutschlands damit sehr wahrscheinlich. Auch sollte man nicht außer Acht lassen, dass eine Diagnose des Corona-Virus in den meisten Fällen wohl erst nach "Ausbruch der Krankheit" erfolgt. D.h. in vielen Fällen wird erst nach klarer Symptomatik ein Corona-Test erfolgen. Da die Krankheits-Symptome zunächst ähnlich sind wie bei Erkältungen oder einem grippalen Infekt (z.B. hervorgerufen durch das Influenza-Virus), werden viele Infizierte wohl auch von einem Corona-Test absehen. Damit könnte die Dunkelziffer beim Corona-Virus leider sehr hoch sein.

Coronavirus in Österreich – Hotels öffnen ab 29.05.

Ab dem 29. Mai dürfen in Österreich wieder Hotels und Herbergen öffnen. Ebenso Tierparks, Sehenswürdigkeiten und Schwimmbäder. Grund dafür sind die Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Krise. Das teilte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mit. Reisen zwischen Deutschland und Österreich sind nun wieder uneingeschränkt möglich.

Wellnessurlaub in Österreich nach Corona: Hygiene & Sicherheit

Ältere Informationen:
Tirol und Salzburg schließen wegen der Corona-Epidemie vorzeitig alle Seilbahnen und beenden die Wintersaison vorzeitig. Das teilten die Landesregierungen der beiden österreichischen Bundesländer am 12.03.20 mit. Grund seien die Versuche des Alpenlandes, die Ausbreitung des Coronavirus in Österreich zu bremsen. Die Seilbahnen und Skilifte seien nur noch bis einschließlich Sonntag, den 15.03.20 geöffnet, die Hotels und andere Beherbungsbetriebe bis einschließlich Montag, den 16.03.20. Der Montag sei gewählt worden, damit eine „geordnete Rückreise der Gäste“ aus den Skigebieten erfolgen könne.

Das Coronavirus hat auch die österreichische Hauptstadt erreicht. Ein 72-Jähriger aus Wien hat sich mit dem Covid-19-Erreger infiziert und liegt nun in einem Krankenhaus der Donau-Metropole. Der Mann hatte wohl zuvor einen Urlaub in Italien gemacht. Bisher hatte es in Österreich lediglich Infektions-Fälle im Bundesland Tirol gegeben.
Die österreichischen Behörden haben die wegen eines Coronavirus-Falls verhängten Quarantänemaßnahmen für ein Hotel in Innsbruck wieder aufgehoben. Nach Tests an 62 Mitarbeitern und Gästen sei das "Grand Hotel Europa" nicht länger gesperrt, teilten die Behörden in Tirol am 26.02.20 mit. Allen Untersuchten gehe es gut, neun von ihnen seien jedoch "sicherheitshalber" an einen isolierten Ort gebracht worden. Sie hatten demnach engeren Kontakt mit einer Rezeptionistin des Hotels, die mit dem Corona-Virus infiziert ist. Die aus Italien stammende Frau und ihr Lebensgefährte stehen im Innsbrucker Krankenhaus unter Quarantäne. Beide waren positiv auf das Coronavirus getestet worden, haben jedoch bereits kein Fieber mehr. Es handelt sich um die ersten beiden Fälle des neuartigen Coronavirus in Österreich.
Nach dem Aufenthalt eines mit dem Coronavirus infizierten deutschen Fußballfans sind in Salzburg 18 Hotel-Angestellte vorsorglich in häusliche Quarantäne geschickt worden. Der Mann war anlässlich des Europa-League-Spiels von Eintracht Frankfurt vergangene Woche zwei Nächte in zwei verschiedenen Hotels in Salzburg. Nach der Heimfahrt wurde er in Hessen positiv auf das neue Virus Sars-CoV-2 getestet.

Corona-Infektionen in Italien – Hotels öffnen im Juni

Die weiteste Verbreitung des Coronavirus in Europa ist derzeit in Italien, speziell Norditalien, festgestellt worden. Italiens Premierminister muss in diesen Tagen ständig schlechte Nachrichten verkünden: immer neue Coronavirus-Infizierte, Todesfälle, Sperrzonen, Warnungen vor erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Aber eine frohe Botschaft will Giuseppe Conte unbedingt in die Welt tragen: "In Italien kann man sicher reisen und Tourismus betreiben", verkündet der Regierungschef am 25.02.20. "Es ist ein sicheres Land: viel sicherer als andere." Ob in Venedig, Mailand, Südtirol oder Sizilien: bei Hoteliers im ganzen Land hagelt es Absagen. Der Verband der italienischen Reise- und Tourismusvereinigungen schätzt die kurzfristige Stornoquote auf rund 70 Prozent.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin hat am 06.03.20 Südtirol zum Risikogebiet für das Coronavirus erklärt. Zuvor waren in Italien bereits folgende Gebiete aufgelistet: Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien. Laut RKI werden diejenigen Gebiete als Risikogebiete eingestuft, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch ("ongoing community transmission") vermutet werden kann.

Die Skisaison in Südtirol wird wegen der Coronavirus-Krise beendet. Die Hotelbetriebe und Seilbahnbetreiber verpflichteten sich zu einem vorzeitigen Ende der Wintersaison, teilte der Hoteliers- und Gastwirteverband am 09.03.20 mit. Die Unternehmen würden ab dem 11.03.20 bis mindestens 03.04.20 schließen. „Unseren Betrieben empfehlen wir, sich zu bemühen, den Gästen im Rahmen der Möglichkeiten Ausweichtermine anzubieten und bei Stornierungen möglichst kulant entgegenzukommen“, hieß es in der Mitteilung. Die Skilifte in der Lombardei sind schon gesperrt. Auch im Trentino sollen die Liftanlagen ab dem 11.03.20 schließen. Italien ist besonders stark von der Corona-Krise betroffen und hat die Region Lombardei und 14 andere Provinzen zu Sperrzonen erklärt.

Corona-Virus in Spanien – Hotels öffnen im Juli

Spanien macht gerade weltweit Schlagzeilen mit einem Hotel auf Teneriffa, dessen rund 1.000 Gäste nach einem Corona-Fall in Quarantäne mussten. Als sich die Nachricht verbreitete, erklärte Handels- und Tourismusministerin Reyes Maroto am 25.02.20: "Spanien ist ein sicheres Ziel", die Zahl der Fälle sei noch niedrig, und das Gesundheitssystem sei "das beste der Welt." Tourismus ist mit 15 Prozent Anteil der wichtigste Sektor der spanischen Wirtschaft.

Covid-19 Infektionen in Frankreich – Hotels öffnen im Juni

Frankreich, die Nation mit den meisten internationalen Besuchern, erlebt gerade einen Einbruch im Tourismus-Segment. Zwischen 30 und 40 Prozent weniger Touristen als erwartet seien zurzeit im Land, sagt Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire. "Das hat natürlich bedeutende Folgen für die französische Wirtschaft." Der Tourismus sorgt für rund zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts und mehr als drei Millionen Arbeitsplätze.

Coronavirus auf den Malediven – Hotels öffnen am 1. August

Um die Tourismusbranche auf den Malediven wiederzubeleben, hat das maledivische Tourismusministerium Leitlinien für den Beginn eines sicheren Tourismus vorgeschlagen (19. Mai 2020).

Safe Tourism Resort Lizenz auf den Malediven

Für die Erteilung der Lizenz für sicheren Tourismus wird eine Lizenzgebühr von USD 50.000 erhoben. Die Lizenz für sicheren Tourismus wird für Resorts ausgestellt, die allen relevanten Gesetzen und den folgenden Standards entsprechen:
  • Die Resorts teilen 10% der registrierten Gästezimmer zu Isolationszwecken zu.
  • Die Resorts weisen Einrichtungen für die Quarantäne von Personal zu, die 10% der Personalstärke entsprechen
  • Das Personal des Gästeservice muss in der Verwendung von PSA geschult sein.
  • Das Personal sollte in sozialen Distanzierungsverfahren geschult werden.
  • Das Personal sollte in Desinfektionsverfahren geschult sein.
  • Es müssen Notfallverfahren eingerichtet werden, um Verdachtsfälle von COVID-19 einschließlich Isolierungsverfahren zu behandeln. Alle Mitarbeiter müssen in diesen Verfahren geschult sein.
  • Das Resort muss einen ausreichenden Bestand an medizinisch zertifizierten PSA (Masken, Handschuhe, Gesichtsschutz, Kleider, Mützen und Stiefel oder Stiefelabdeckungen) vorhalten.
  • Das Resort muss über einen niedergelassenen Arzt und eine Krankenschwester verfügen (von den zuständigen Genehmigungsbehörden zertifiziert).

Planung für die Wiedereröffnung auf den Malediven

Das Tourismusministerium der Malediven hat eine schrittweise Wiedereröffnung vorgeschlagen, um den Tourismussektor wieder zu beleben. Privatjets und Superyachten werden vom 1. Juni an zugelassen, Privatjets wird eine Landegebühr in Höhe von 50.000 USD in Rechnung gestellt werden, während Superyachten eine Eintrittsgebühr von 10.000 USD berechnet wird. Charterflüge und kommerzielle Flüge auf die Malediven sind wieder ab dem 1. Juli 2020 geplant. Resorts und Hotels auf den Malediven werden ab dem 1. August neue Gäste empfangen können.

Einreise auf die Malediven – neue Bestimmungen

Während eine zuvor bestätigte Buchung in einem Resort mit einer Lizenz für sicheren Tourismus obligatorisch ist, erfordert die Einreise auf die Malediven ein spezielles Touristenvisum in Höhe von 100 USD pro Person, das „bis auf weiteres“ von der Regierung verlangt wird. Dieses spezielle Touristenvisum wird nur für Touristen gewährt, die einen Mindestaufenthalt von 14 Nächten auf den Malediven planen und nachweisen können. Die Touristen müssen bei Einreise auf die Malediven außerdem ein ärztliches Attest vorlegen, das nicht älter als sieben Tage für den Antigen-PCR-Test oder 14 Tage für den Antikörpertest ist – und das negative Covid-19-Testergebnisse bestätigt. Darüber hinaus ist es für alle einreisenden Touristen obligatorisch, sich bei der Ankunft einem PCR-Test auf den Coronavirus zu unterziehen, der USD 100 pro Test kostet.

Empfang der Gäste und Transport auf den Malediven

Alle Flughäfen der Malediven müssen über Desinfektionsverfahren für Körper-, Gepäck- und Reisedokumente der Besucher verfügen. Das Personal sollte über obligatorische Schutzausrüstung wie Gesichtsmasken und Handschuhe verfügen und einen Abstand von 1 Meter zwischen dem Touristen und dem Personal einhalten. Während des Transports müssen Schnellboote und Flugzeuge, die Touristen vom Flughafen zu Resorts und Tauchsafaris befördern, jeden zweiten Sitzplatz frei halten. Bei der Ankunft im Resort sollten die Gäste direkt zu ihren Zimmern gebracht werden, ohne auf das Einchecken an der Rezeption warten zu müssen. Sie erhalten ein Online-Check-in-Formular, das sie dann auf dem Zimmer ausfüllen können. Gäste können ihre Zimmer erst dann verlassen, wenn sie die Ergebnisse ihres PCR-Tests bei der Ankunft am Flughafen erhalten haben. Während dieser Zeit werden die Mahlzeiten direkt auf den Zimmern serviert. Nachdem die Testergebnisse eingegangen sind, können die Gäste alle Einrichtungen des Resorts auf den Malediven nutzen. Sie müssen jedoch die Protokolle zur sozialen Distanzierung einhalten, während sie mit anderen Gästen oder Mitarbeitern interagieren. Die Tische in Restaurants werden in einem Abstand von mindestens zwei Metern gedeckt, und es werden keine Buffets serviert. Das Tourismusministerium der Malediven gibt an, dass diese Richtlinien bis September 2020 gelten werden, sofern sie nicht von der Regierung verlängert werden.

» Überblick der Luxusresorts auf den Malediven

Ältere Informationen

Am 12.03.20 hat die Regierung der Malediven den Gesundheitsnotstand ("state of public health emergency") ausgerufen.
Vor dem Hintergrund des von maledivischer Seite ab 15.03.20 geltenden Einreiseverbots für Reisende aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg wird derzeit von Reisen auf die Malediven abgeraten, wie das Auswärtige Amt mitteilt. Auch Einreisen aus Spanien und Frankreich werden gestoppt. Es ist davon auszugehen, dass das Einreiseverbot auf den Malediven auch andere Bundesländer Deutschlands umfassen wird.

Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln der Malediven weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. So haben die maledivischen Behörden ab 15.03.2020 für zwei Wochen die Einstellung des Bootsverkehrs von Resortinseln zu den von Einheimischen bewohnten Inseln verboten und Stadthotels im Raum Male dürfen keine neuen Gäste aufnehmen. Von Reisen auf die Malediven wird derzeit abgeraten, wie das Auswärtige Amt betont.

Zwei Resort-Inseln (Kuredu und Summer Island Resort) sowie eine von Einheimischen bewohnte Insel (Thinadhoo) dürfen aufgrund von bestätigten Infektionsfällen vorübergehend weder betreten noch verlassen werden. Das Management des Kuredu Island Resorts auf den Malediven hat am 08.03.20 folgendes mitgeteilt: "Infolge unserer früheren Mitteilungen bleibt die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Gäste und Mitarbeiter unsere Hauptpriorität. Um die Verbreitung des COVID-19 nach den beiden positiven Testergebnissen zu verhindern, bleiben alle Gäste und Mitarbeiter auf der Insel und befolgen die Ratschläge und Anweisungen der lokalen Gesundheitsschutzbehörde und des Tourismusministeriums der Malediven. Die vorübergehenden, restriktiven Maßnahmen werden so lange beibehalten, bis die Behörden die Insel aus ihrer Quarantänezeit entlassen. In diesem Zeitraum gibt es keinen Flugverkehr von oder zu der Insel. Das Kuredu Island Resort ist mit dem notwendigen Bestand gut ausgestattet und wir sind zuversichtlich, dass alle die benötigte Betreuung erhalten."
Zwei Resort-Mitarbeiter wurden auf Kuredu Island positiv auf COVID-19 getestet, nach einem Kontakt mit einem italienischen Touristen, der nach seiner Rückreise positiv getestet wurde. Die Regierung der Malediven hat angeordnet, alle 1389 Personen im Kuredu Island Resort in Quarantäne zu versetzen: 699 Touristen, 270 Mitarbeiter aus den Malediven und 420 ausländische Mitarbeiter.
Das Gesundheitsministerium der Malediven erklärte am 08.03.20, dass auch zwei weitere Infektionsfälle im Sandies Bathala Resort bestätigt wurden. In der Folge seien 11 Kontaktpersonen auf dieser Insel isoliert worden.

Maledivische Behörden haben Flüge von und nach Festlandchina seit dem 30. Januar 2020 ausgesetzt, nach aktuellen Informationen des Auswärtigen Amts. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme, um die Ausbreitung des Corona-Virus Covid-19 auf den Malediven zu unterbinden. Mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender muss auf den Malediven gerechnet werden. Gegebenenfalls können Krankheitsfälle durch Einreisende auftreten. Am 26.02.20 machte der Gesundheitsminister der Malediven, Abdulla Ameen, folgende Einreisesperren bekannt:
Allen Kreuzfahrtschiffen ist es nun untersagt, das Territorium der Malediven zu befahren oder in einem Hafen anzulegen. Ein Einreiseverbot gilt auch für Personen, die zuletzt den Iran, Italien oder Südkorea besucht haben. Alle direkten Flugverbindungen zwischen Festland-China und den Malediven sind bereits gekappt (siehe oben). Über Umwege wie z.B. Dubai oder Singapur ist die Einreise aus China auf die Malediven jedoch weiterhin möglich. Rund 280.000 Chinesen haben 2019 die Malediven besucht, somit ist der Tourismussektor der Malediven von chinesischen Touristen stark abhängig. Er betonte, dass die Regierung ihren 14-tägigen Quarantäneprozess beibehalten und das Screening auf das Virus gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fortgesetzt habe.

Coronavirus auf den Seychellen

Am 16.03.20 hat die Regierung der Seychellen beschlossen, keine Europäer mehr ins Land einreisen zu lassen, aufgrund des Corona-Virus. Die Einreisesperre gilt für alle europäischen Länder, sowie für Mayotte and Reunion. Eine Einreise aus Deutschland ist auf die Seychellen damit derzeit nicht mehr möglich.

Der Gesundheitsminister der Seychellen, Jude Gedeon, teilte am 14.03.20 mit: Zwei Einwohner der Seychellen, die aus Italien auf die Seychellen gereist sind, wurden positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet.
In einem Interview im SBC-Fernsehen sagte Jude Gedeon: „Heute Morgen haben wir erfahren, dass zwei Bürger der Seychellen, die am 11. März einreisten, Kontakt zu jemandem in Italien hatten, der positiv getestet wurde. Obwohl einer von ihnen nur trockenen Husten hatte, beschlossen wir, sie zu testen. Ihre Tests an diesem Abend sind für beide positiv. “ Die beiden Patienten wurden von der Quarantäneeinrichtung in Perseverance in die Isolationseinheit im Anse Royale-Krankenhaus zur Behandlung gebracht. Die beiden Fälle sind die ersten bestätigten Fälle auf den Seychellen, in denen das Corona-Virus den isolierten Inselstaat erreicht. Die Seychellen haben nach Auskunft des Gesundheitsministers "wichtige Schritte" unternommen um zu verhindern, dass Touristen aus dem Ausland die Infektionskrankheit auf die 95.000 Einwohner der Seychellen übertragen.

Die Behörden auf den Seychellen haben die Einreise folgender Personenkreise gestoppt (Einreisesperre): Wer in den letzten 14 Tage Festland-China, Hong Kong, Macao, Südkorea oder Italien besucht hat, dem wird die Einreise auf die Seychellen verweigert. Dies trifft auch bei einer Einreise in das Staatsgebiet der Seychellen auf dem Schiffsweg zu. Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 (Coronavirus) führt auf den Seychellen zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Der Finanzminister der Seychellen Damien Thesee sagte am 04.03.20: "Wir haben bereits festgestellt, dass die Einreise von Touristen aus zwei unserer großen Märkte - China und Italien - erheblich zurückgeht. Das Coronavirus ist auch in Ländern ausgebrochen, aus denen wir hohe Tourismuseinnahmen erzielen, wie beispielsweise Frankreich und Deutschland." Dies zwinge die Behörden der Seychellen, die Lage und die Auswirkungen auf die Wirtschaft neu zu bewerten, so hochrangige Regierungsbeamte. Durch die lange Inkubationszeit von 14 Tagen ist eine virale Infektionskette ohne Symptome auch auf den Seychellen möglich. In welchem Umfang Coronavirus-Tests auf den Seychellen durchgerführt werden, ist unklar.

Nach der schnellen Ausbreitung des Coronavirus in Europa, woher die meisten Touristen auf den Seychellen stammen, habe die Regierung beschlossen, die Kreuzfahrtsaison zu beenden und keine Schiffe mehr einlaufen zu lassen, zitiert die Nachrichtenagentur "Seychelles News Agency" den Tourismusminister des Landes, Didier Dogley. Bereits in der Vorwoche hatten die Behörden Passagiere und Crew der "Costa Mediterranea", die zuvor schon von Madagaskar abgewiesen worden war, nach dem Anlaufen der Insel Praslin nicht von Bord gelassen.
Der Inselstaat der Seychellen hat seine Häfen ab sofort für alle Kreuzfahrtschiffe geschlossen. Daher durfte die "Norwegian Spirit" zwar am 10.03.20 noch den Hafen von Victoria auf der Insel Mahé anlaufen, doch Passagiere und Crew mussten an Bord bleiben. Lediglich Treibstoff und Nahrungsmittel konnten von den Seychellen an Bord transferiert werden.
Die Regierung der Seychellen begründet die Schließung ihrer Häfen für Kreuzfahrtschiffe damit, dass sie die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) dadurch vermeiden wolle. Die Republik der Seychellen habe nicht die Kapazitäten, um Tausende von Kreuzfahrtgästen nach ihrer Ankunft darauf zu überprüfen, ob sie mit dem Coronavirus infiziert seien, erklärte ein Vertreter der Gesundheitsbehörde der Seychellen.

Am 11.03.20 bekräftigte der Gesundheitsminister der Seychellen, Jude Gedeon, dass sich die Annullierung der Flüge negativ auf die Seychellen auswirken wird, und fügte hinzu, dass es derzeit sehr viele Stornierungen gibt und zahlreiche Flüge bereits fast leer auf den Seychellen ankommen. Außerdem sagte er, dass internationale Flüge weiterhin notwendig seien, um dringend benötigte Waren auf die Inseln der Seychellen zu transportieren, einschließlich Lebensmittel und Medikamente.
Die Gesundheitsbehörde der Seychellen wird auch neue Maßnahmen in Bezug auf Reisen veröffentlichen, und Gedeon sagte, dass den Einwohnern der Seychellen davon abgeraten wird, in drei neue europäische Länder zu reisen, in denen sich der Coronavirus-Ausbruch weiter dramatisch darstellt. Diese zusätzlichen Länder (neben China, Iran und Italien) sind Spanien, Deutschland und das Vereinigte Königreich (UK).

Coronavirus: Welche Rechte haben Reisende?

Was, wenn der Veranstalter die Reise streicht?

Zahlreiche Reiseveranstalter, darunter etwa TUI oder die FTI-Gruppe, haben ihre Reiseaktivitäten wegen der aktuellen Situation in den kommenden Wochen gestrichen. In diesen Fällen ist die rechtliche Situation klar: Sagt der Veranstalter eine schon gebuchte Pauschalreise, Kreuzfahrt oder ähnliches ab, dann kann er auch nicht den ursprünglich vereinbarten Reisepreis verlangen. Vereinfacht gesagt: Die Kunden müssen für etwas, das sie gar nicht in Anspruch nehmen können, auch nicht zahlen. Der gleiche Grundsatz gilt auch für einzelne Flüge, Bus- oder Zugfahrten, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise waren, wenn sie hierzulande vom jeweiligen Anbieter ersatzlos gestrichen werden. Viele große Veranstalter und Airlines haben sich auch schon dahingehend geäußert, dass sie diese Ansprüche der Kunden anerkennen und kostenfreie Stornierungen akzeptieren. Bei der praktischen Abwicklung dieser und anderer Ansprüche sollten die Verbraucher aber Geduld haben: Die aktuelle Situation ist auch für die Reiseveranstalter eine beispiellose Sondersituation. Hinzu kommt, dass die Reisebüros wegen offizieller Anordnung nicht wie gewohnt geöffnet haben dürfen. Die telefonischen Hotlines sind darum ebenfalls überlastet. Immer häufiger wird Storno-Willigen ein Reisegutschein als Ausgleich angeboten. Rein juristisch betrachtet, muss man jedoch auf das Angebot eines Gutscheins nicht eingehen, und kann die Rückzahlung des Reisepreises verlangen.

Corona: Wer zahlt, wenn der Reisende storniert?

Denkbar ist, dass bestimmte Reisen noch nicht vom Veranstalter abgesagt wurden. Wegen der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes haben Kunden die Möglichkeit, von einer schon gebuchten Pauschalreise ins Ausland kostenfrei zurückzutreten. Das geht laut Gesetz dann, "wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen". Bei offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes hat die Rechtsprechung bisher immer entschieden, dass dieser Tatbestand erfüllt ist. So dürfte es auch im aktuellen Fall der Corona-Pandemie sein, und zwar bei allen touristischen Reisen ins Ausland, die nun unmittelbar bevorstehen. Bei Reisen, die erst später im Jahr stattfinden, könnte es ratsam sein, geduldig zu sein. Wenn die außergewöhnlichen Umstände dann noch vorliegen, kann weiterhin kostenfrei storniert werden. Storniert man aber schon jetzt, so dürften nach Ansicht der Verbraucherzentralen Stornokosten anfallen.

Storno bei Individualreisen ins Ausland: Hotels und Flüge in der Coronakrise

Wer sich bereits eine individuelle Reise ins Ausland zusammengestellt und angezahlt hat, könnte es im Vergleich zu Pauschalurlaubern etwas schwieriger haben. Der Grund: Bei Individualreisen ins Ausland ist der Vertragspartner ja gerade nicht ein Reiseveranstalter im Inland, sondern beispielsweise ein Hotelbetreiber in Italien oder eine Mietwagenfirma in den USA. Für die Frage, was hier für den Reiserücktritt gilt, ist in diesen Fällen dann das jeweilige Recht vor Ort entscheidend. Und selbst wenn die Rechtslage im betreffenden Land günstig sein sollte, muss dieser Anspruch dann notfalls auch bei den Gerichten in diesem Land durchgesetzt werden. Ausgeschlossen ist das natürlich nicht, aber in Anbetracht der aktuellen Lage doch zumindest deutlich komplizierter. Einfacher könnte es werden, wenn das Hotel vor Ort seinerseits geschlossen hat, wie es etwa häufig in Österreich oder Italien der Fall ist.

Individuell gebuchte Flugreisen, die noch stattfinden, dürften nicht ohne weiteres kostenfrei in der Corona-Krise zu stornieren sein. Hier empfiehlt es sich, zu warten. Vielleicht macht die Fluglinie den ersten Schritt und sagt den Flug doch noch ab - dann ist die Lage wieder anders. Häufig bieten Airlines bei einem Storno einen Gutschein als Ausgleich an, um die eigene Liquidität zu optimieren. Auf ein solches Gutschein-Angebot seitens einer Airline muss der Kunde jedoch nicht eingehen. In zumindest diesem Punkt ist die Rechtslage eindeutig. Lufthansa und andere Fluggesellschaften versuchen derzeit, ihre Kunden von konkreten Erstattungsanträgen für stornierte Flüge abzuhalten. Sie gewähren aktuell lange Fristen, um die bereits bezahlten Tickets auf andere Flüge im Laufe des Jahres umzubuchen. Lufthansa bietet dafür derzeit sogar einen Bonus von 50 Euro an. In den professionellen Buchungssystemen etwa für Reisebüros hat der Konzern die automatisierte Erstattung einseitig gestoppt.
Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean am 01.04.20. Die Rechtslage sei in dieser Frage "klar". Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei aufgrund der Pandemie stornierten Flügen offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Nach Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluglinien bei gestrichenen Flügen allerdings den vollen Ticketpreis erstatten, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen wie der aktuellen Coronavirus-Pandemie.

Können Hotels in Deutschland während der Corona-Pandemie kostenlos storniert werden? Die aktuelle Rechtslage.

Hier muss man unterscheiden zwischen privat und beruflich veranlassten Reisen. Nach den Rechtsverordnungen der Länder dürfen Hotels Übernachtungen nur anbieten, wenn sie notwendig sind. Übernachtungen "zu touristischen Zwecken" sind während der Corona-Pandemie untersagt. Sprich: Ein Hotelier darf einem Touristen eine Übernachtung nicht mehr anbieten. Da er diese Leistung nicht mehr erbringen kann, können Privatleute vom Vertrag zurücktreten und die Übernachtung kostenlos stornieren.
Bei beruflich veranlassten Reisen und Übernachtungen ist die Rechtslage sehr viel komplizierter. Für Geschäftsreisende sind Übernachtungen nicht ausdrücklich untersagt worden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband geht davon aus, dass Hoteliers auf Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten bestehen können, abzüglich der ersparten Aufwendungen, etwa für Frühstück.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Paul Degott, Reiserechtsexperte aus Hannover, könnten Geschäftsreisende aber unter Umständen den Vertrag mit dem Hotel nach den mietrechtlichen Vorschriften kündigen.
"Da der Beherbergungsvertrag dem Mietrecht unterliegt, käme gegebenenfalls das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zum Tragen, § 543 Absatz 1 BGB."

Nach dieser Vorschrift kann jede Vertragspartei ein Mietverhältnis kündigen, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist.
"Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen kann man unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ohne Weiteres dazu kommen, den wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Beherbergungsvertrages anzunehmen."

Die Hamburger Rechtsanwältin Stefanie Bergmann, ebenfalls Expertin für Reiserecht, bewertet das aber anders:
"Eine Kündigungsmöglichkeit des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit, etwa entsprechend § 543 Absatz 1 BGB, erscheint zumindest vor der bisherigen Rechtsprechung abwegig, die davon ausgeht, dass die Unzumutbarkeit aus der Sphäre des Vermieters als Kündigungsempfänger stammen muss. Dies passt auf die Situation der Gefährdung durch ein Virus nicht direkt."

Man sieht: Die Rechtslage ist umstritten. Das gilt übrigens für viele Rechtsfragen rund um die neuartige Corona-Pandemie. Es gibt dazu noch keine gerichtlichen Entscheidungen. Soll heißen: Letztlich werden die Gerichte die Rechtslage klären müssen, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Stornobedingungen bei Airbnb-Buchungen in Zeiten von Corona

Der Appartement-Vermittler Airbnb kommt Reisenden entgegen und räumt ihnen das Recht ein, anstehende Aufenthalte kostenlos stornieren zu lassen. Voraussetzung: Die Unterkunft muss am oder vor dem 14. März gebucht worden sein. Die Sonderregelung gilt aktuell für Übernachtungen bis zum 14. April. Gäste, die stornieren, bekommen eine volle Rückerstattung bzw. ihre Anzahlung zurücküberwiesen. Gastgeber haben ebenfalls das Recht, Buchungen kostenlos zu stornieren. Wenn eine Unterkunft nach dem 14. März gebucht wurde, gelten die Sonderregelungen nicht, sondern die sonst üblichen Stornierungsbedingungen. Es sei denn, der Gast oder Gastgeber hat sich mit Covid-19 infiziert.

Reaktionen von Hoteliers auf das Coronavirus

Ein Hotelier aus Österreich plant, alle Gäste über strenge Hygienevorschriften nach dem Check-In zu informieren. So soll ein Mindestabstand zu anderen Gästen von mindestens einem Meter eingehalten werden. Dies sei von der WHO angeraten. Auch werden die Gäste aufgefordert, Whirlpools möglichst nicht gleichzeitig zu nutzen. Gäste mit Krankheitssymptomen sollen im Zimmer bleiben und über die Rezeption den telefonischen Kontakt zu einem Arzt herstellen lassen.
Quelle: Hotelier aus Österreich / Wellness Heaven
Ein "bekanntes Luxushotel in Bayern" habe die Buchungsanfrage eines Ehepaars aus Südtirol abgelehnt. Als Begründung führe das Fünf-Sterne-Hotel an, das Paar komme aus einer "infizierten Zone". Das Südtiroler Paar spricht nun von Diskriminierung.
Quelle: suedtirolnews.it
Ein Hotel bestehend aus Luxusvillen auf den Seychellen berichtet uns von einem skurrilen Checkin. Ein gesund wirkendes Ehepaar aus Asien sei letzte Woche mit einem gasdichten Druckluft-Schutzanzug angereist. Auch wollte das Ehepaar vom Management des Seychellen-Hotels erfahren, ob die Nutzung des privaten Pools mit dem Schutzanzug gefahrlos möglich sei.
Quelle: Hotelier aus den Seychellen / Wellness Heaven
Ein Hotelier aus Deutschland erzählt Wellness Heaven, dass an verschiedenen Orten des 4*S Wellnesshotels nun 20 Desinfektions-Stationen aufgestellt wurden. Es sei schwierig gewesen, diese Stationen mit Handdesinfektionsmitteln kurzfristig zu kaufen, nur über einen befreundeten Arzt sei dies überhaupt möglich gewesen.
Quelle: Hotelier aus Deutschland / Wellness Heaven
Ein Hotelier aus Italien berichtet Wellness Heaven von einer hohen Stornoquote. 80% der Aufenthalte für die nächsten zwei Wochen seien bislang storniert worden. Dabei nehmen Reisende die Stornogebühren in Kauf, die teilweise in der Höhe des gesamten Reisepreises liegen. Der Hotelier versucht über seine Website zu informieren, dass bislang keine Fälle des Coronavirus in der Region rund um das italienische Hotel bekannt sind.
Quelle: Hotelier aus Italien / Wellness Heaven
Ein Hotelier aus Norditalien berichtet ebenfalls von hohen Storni. Die nun leer stehenden Zimmer versucht er mit erheblichem Preisnachlass über die eigene Website und über Buchungsportale anzubieten.
Quelle: Hotelier aus Italien / Wellness Heaven
Der Direktor eines 5-Sterne-Hotels in Tirol erzählt uns dagegen von einer höheren Auslastung durch das Coronavirus. Sein Klientel sei gewöhnlich in internationalen Gefilden in Hotels unterwegs, gerade in den Faschingsferien. Aufgrund drohender Grenzschließungen, Einreisesperren und Infektionsherden bei internationalen Flügen hätten viele ihre Fernreise storniert und dafür sein Tiroler Hotel spontan gebucht. Dabei handele es sich insbesondere um Stammgäste, die das Hotel bereits kannten, und durch kurzfristige Buchung die Auslastung auf 98% während der Faschingswoche erhöhten.
Quelle: Hotelier aus Österreich / Wellness Heaven
Ein bekanntes Luxushotel auf den Malediven berichtet Wellness Heaven von einer Stornoquote von 75% für März 2020. Die meisten Stornierenden würden das Coronavirus als Grund angeben, obwohl bislang keine Infektion mit dem Virus auf den Malediven bestätigt sei. Das Hotelmanagement überlegt, Hotelmitarbeiter kurzfristig ohne Bezahlung freizustellen, um den hohen Kostendruck auf das Hotel zu reduzieren.
Quelle: Hotelier aus den Malediven / Wellness Heaven
Ein maledivischer Luxushotelier weiß dagegen vom Coronavirus nur Positives zu berichten. Eine Familie aus Mailand zähle seit Mitte Februar zu seinen Gästen, und habe den Aufenthalt seitdem bereits zweimal verlängert. Die Familie wolle partout nicht nach Mailand zurückreisen und nutze sein Eiland quasi als "Quarantäne-Insel".
Quelle: Hotelier aus den Malediven / Wellness Heaven

Verwendete Quellen

Aktuelle Fallzahlen von Johns Hopkins CSSE und Corona-Tracker. Wissenschaftliche Publikation (LMU München) zur Übertragung von Covid-19 schon während der Inkubationszeit. Aktuelle Medienberichte von Tagesschau.de, Spiegel.de und Nytimes.com.
Stand: 18.04.20.

Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

Die WHO empfiehlt folgende Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19, die auch vor Erkältungs- und Grippeviren schützen:
  • regelmäßig Hände waschen und desinfizieren,
  • mindestens einen Meter Abstand halten von hustenden, niesenden Menschen,
  • Augen, Nase und Mund nicht mit den Händen berühren,
  • eine Atemschutzmaske tragen (mind. FFP2 Klasse), wenn man selbst Symptome hat oder in die Ellenbeuge husten,
  • Räume regelmäßig lüften,
  • Oberflächen in der Umgebung von Erkrankten mit Desinfektionsmitteln säubern, die das Label "begrenzt viruzid plus" oder "viruzid" tragen.

Wie merke ich, dass ich infiziert bin?

Ein Problem des neuartigen Coronavirus (auch Sars-CoV-2 genannt) ist, dass die Beschwerden nicht spezifisch sind, sondern denen einer Erkältung oder Grippe stark ähneln. Typisch sind Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber. Manche leiden zudem unter Durchfall. "Die meisten Erkrankten berichten von Fieber, wenn man mit ihnen spricht", sagte WHO-Experte Bruce Aylward, nachdem er von einer einwöchigen Reise in die betroffenen Gebiete in China zurückgekehrt ist. "Viele haben außerdem trockenen Husten, nur wenige eine laufende Nase." Bei einem schweren Krankheitsverlauf kommt es zusätzlich zu Atemproblemen und einer Lungenentzündung.

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